1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der Covento GmbH Gröppersgasse 54, 51107 Köln (Impressum) (nachfolgend wir, Covento oder Plattform-Anbieter)
sowie Event-Veranstaltern, Event-Dienstleistern und Event-Auftraggebern (nachfolgend Event-Parteien oder Event-Partner)
geschlossenen Verträge, die in den Covento-Verkaufsräumen sowie telefonisch, per E-Mail oder auf der https://covento.de zustande kommen. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1.2 Covento stellt den Event-Parteien eine Vermittlungsplattform (nachfolgend Event-Plattform, Event-App) bereit, damit die Event-Parteien verschiedene Dienstleistungen im Eventbereich anbieten, suchen und vertraglich vereinbaren können. Dazu schließt Covento mit den Event-Parteien einen Vermittlungsvertrag.
1.3 Diese AGB richten sich an Event-Parteien, die sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein können. Die Event-Partei ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Event-Parteien werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Alle zwischen dem Event-Parteien und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen und unserer Annahmeerklärung.
1.5 Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung dieser AGB.
1.6 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Event-Parteien werden nicht anerkannt, es sei denn, Covento stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2) Anmeldung, Vertragsschluss, rechtmäßige Nutzung
2.1 Damit die Event-Parteien ihre Angebote, Suchanfragen oder vertraglichen Vereinbarungen über die Event-Plattform abgeben bzw. aushandeln können, ist eine vorherige Anmeldung auf der Event-Plattform und Anlegung eines Kundenkontos mit den notwendigen Pflichtangaben erforderlich und der Zustimmung zu diesen AGB notwendig.
Desweiteren nutzt Covento die Webseite https://covento.de (im Folgenden auch „Webseite“), Social-Media-Konten und Printerzeugnisse, um auf Ihre Dienstleistungen hinzuweisen.
2.2 Die Eventparteien haben bei der Anmeldung die Pflichtangaben richtig und vollständig anzugeben.
2.3 Covento behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Event-Parteien abzulehnen oder von der Plattform zu löschen, um eine gleich bleibende Qualität auf der Plattform zu gewährleisten. Covento kann Angebote, Suchanfragen oder Kundenkontos mit falschen Angaben löschen bzw sperren.
2.4 Bei erstmaliger Anmeldung bekommt der Event-Kunde eine E-Mail zugesandt und er hat diese E-Mail-Adresse zu bestätigen (Double-Opt-In)
2.5 Sobald das Kundenkonto verifiziert ist, kann der Event-Kunde an der Vermittlung der Eventleistungen (Matching) teilnehmen.
2.6 Die Informationen, die Covento verwendet, beruhen ausschließlich auf den Angaben der Event-Parteien.
2.7 Covento wirkt dabei als Vermittler zwischen den Event-Parteien, indem Covento die Informationen zwischen den verschiedenen Event-Parteien auf seiner Event-Plattform weiterleitet. Covento selber bietet keine Eventleistungen an, sofern er nicht im Einzelfall ausdrücklich selbst als Event-Veranstalter oder Event-Dienstleister ausgewiesen ist. Die angebotenen Events werden durch den jeweiligen Event-Veranstalter durchgeführt.
2.8 Bei den registrierten Event-Veranstaltern und Event-Dienstleistern handelt es sich um Unternehmer oder Selbstständige/ Freelancer. Die Event-Auftraggeber können Unternehmer oder Verbraucher sein. Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen diesen Event-Parteien zustande. Dies gilt auch für die dabei eingesetzten Geschäftsbedingungen, die einzig der Verantwortung der Event-Parteien unterliegen.
2.9 Mit der Annahme des Vermittlungsvertrages beauftragt die Event-Partei Covento mit der Abwicklung der Vermittlung. Covento übernimmt jedoch keine Garantie für das Zustandekommen einer Vermittlung.
2.10 Ablauf und Inhalt des jeweiligen Events liegen in der Verantwortung des Event-Veranstalters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Event-Veranstalters sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sind zu beachten und unterliegen nicht der Verantwortung von Covento. Es ist daher alleinige Aufgabe der Event-Partei zu prüfen, ob die von ihm ausgewählten Event- Vertragspartner die erforderlichen Qualifikationen besitzen und die vertraglich übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. Covento übernimmt keine Garantie für die von dem Event-Partner gemachten Angaben.
2.11 Covento übernimmt keinerlei Recht und Pflichten aus dem zwischen den Event-Parteien ausgehandelten Vertragsverhältnis. Insbesondere übernimmt Covento keinerlei Haftung für etwaige Pflichtverletzungen der Event-Parteien.
2.12 In den Fällen des Ausfalls, der Verlegung oder der Änderung eines Events entscheidet der Event-Veranstalter über die weitere Vorgehensweise. Covento trifft keinerlei Informationspflicht. Diese trifft den jeweiligen Event-Veranstalter.
2.14 Covento kann bei schuldhaften Verstößen gegen diese AGB, vertragliche Beziehungen der Event-Partner oder gesetzlichen Vorschriften, den Event-Partner vorübergehend oder dauerhaft sperren.
3) Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, besteht kein Widerrufsrecht des Kunden, weil der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
4) Verfügbarkeit
4.1 Bei Eventauftraggeber ist das Kundenkonto sofort nach Bestätigung der E-Mail aktiv und kann genutzt werden.
4.2 Bei Event-Veranstalter und Event-Dienstleistern kann es 2 bis 4 Werktage dauern, bis die Bestellung bestätigt wird.
4.3 Kann die Verfügbarkeit des Kundenkontos durch Covento nicht sichergestellt werden kann, teilt dies Covento den Event- Kunden unverzüglich mit. Ist die Dienstleistung dauerhaft nicht lieferbar, wird Covento das Vertragsangebot des Event-Partners nicht annehmen, so dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Ist die Dienstleistung nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt dies Covento dem Event-Partner ebenfalls unverzüglich mit.
5) Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1 Soweit nichts anderes angegeben ist, sind die Dienstleistungen auf der Event-Plattform kostenfrei.
5.2 Event-Auftraggeber können sich ein kostenfreies Konto anlegen.
5.3 Event-Veranstalter und Event-Dienstleister haben auf der Event-Plattform die jeweils individuell mit Covento ausgehandelten Preise zu tragen, sofern es keine Preistabelle für die entsprechende Dienstleistung oder Art der Veranstaltung gibt.
6) Gewährleistung
Die Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7) Haftung
7.1 Covento ist kein Event-Veranstalter und haftet demgemäß nicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen. Die Haftung des Event-Veranstalters bleibt unberührt.
Covento haften dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von Covento übernommenen Garantie.
7.2 Covento haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Event-Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Covento, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.
8.2 Der Kunde kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen.
8.3 Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
8.4 Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können den Anbieter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
9) Streitbeilegung
9.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
9.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.
10) Hinweise zur Datenverarbeitung
10.1 Covento erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Event-Kunden. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Event-Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.
10.2 Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung der bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse für Hinweise auf eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Der Verwendung für diese Zwecke kann jederzeit widersprochen werden, etwa per E-Mail an info@covento.de.
10.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die vom Anbieter über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich kann der Kunde die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10.4 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Event-Kunden und weitere Informationen zur Datenverarbeitung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von Covento jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
11) Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden zum Vermittlungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
11.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Köln, im November 2020